Bundespräsident
Der Bundespräsident* ist das Staatsoberhaupt Österreichs. Er wird von den ÖsterreicherInnen in direkter Wahl für eine Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist einmalig möglich. Die Amtszeit beträgt demnach maximal zwölf Jahre.
Der Bundespräsident ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres, vertritt Österreich bei Staatsbesuchen nach außen und kann die Bundesregierung sowohl ernennen als auch entlassen. Auch bei der Gesetzgebung – auf die er keinen inhaltlichen Einfluss hat – spielt er eine wichtige Rolle. Er prüft die ihm vorgelegten Gesetzesentwürfe auf das verfassungsgemäße Zustandekommen und beglaubigt dies mit seiner Unterschrift.
*Bisher übten in Österreich nur Männer das Amt des Staatsoberhaupts aus.