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EMPOWERMENT OF MOBILE YOUTH IN THE EUROPEAN UNION – EMY

EMPOWERMENT OF MOBILE YOUTH IN THE EUROPEAN UNION – EMY

Vereintes Europa. Transnationale Solidarität. Geringe Wahlbeteiligung.

Drei Aspekte, welche die Europäische Union gut beschreiben. Jenen Staatenverbund, der nicht nur Frieden über den vom Krieg zerstörten Kontinent brachte, sondern seinen Mitgliedsstaaten zu Wohlstand und Freiheit verhalf.

Der Beitritt Österreichs zur EU brachte eine Reihe an wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteilen mit sich. Unionsbürger*innen dürfen sich aktuell in 27 europäischen Ländern frei bewegen, arbeiten und wohnen. Die vier Freiheiten der EU sind den meisten geläufig. Doch was viele nicht wissen ist, dass mit der Unionsbürgerschaft mehr einhergeht als nur der freie Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr. Von besonderer Wich- tigkeit ist hier Art. 20 Abs. 2 lit. b AEUV welcher besagt:

Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben die in den Verträgen vorgesehenen Rechte und Pflichten. Sie haben unter anderem in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen, wobei für sie dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats.1

Einfach gesagt steht es EU-Bürger*innen zu, in einem anderen Mitgliedsstaat auf kommunaler Ebene mitzube- stimmen. Zu den Kommunalwahlen zählen in Wien die Bezirksvertretungswahlen. Diese wurden am Sonntag, den 11. Oktober 2020, gemeinsam mit den Wiener Gemeinderatswahlen abgehalten.

Ein Wahlrecht von dem nur eine geringe Anzahl an Unionsbürger*innen Gebrauch macht. Bei der Wien-Wahl 2015 lag die Wahlbeteiligung bei Unionsbürger*innen nur bei 22 %2. Auch bei den diesjährigen Wahlen fiel die Wahlbeteiligung nicht nur gering aus, sondern entwickelte sich sogar zurück und dass obwohl sich die Anzahl der stimmberechtigen EU-Bürger*innen seit den Wahlen 2015 verdoppelt hat. Mit einer Wahlbeteiligung von 20,4 % ist der Wert im Vergleich zu 2015 um 1,6 % gesunken3. Mit rund 230.000 stimmberechtigten EU-Bürger*innen stammte jede sechste stimmberechtigte Person bei den Bezirksvertretungswahlen aus dem EU-Ausland. Dies macht rund 17 %4 der Wiener Wahlberechtigten aus.

Dieses Stimmrecht wird hauptsächlich von einer besonders wichtigen Wähler*innengruppe nicht wahrgenommen: Der mobilen Jugend. Unter mobilen Jugendlichen verstehen sich Jugendliche, welche in einem anderen Mitgliedsstaat – den sogenannten Host-Countrys – leben, arbeiten oder studieren. Es ist jene Bevölkerungs- gruppe, welche die Nachwirkungen der aktuellen politischen Entscheidungen am längsten zu spüren bekommen wird.

Doch weshalb nehmen mobile Jugendliche ihr Stimmrecht nicht wahr? Liegt es an mangelnder Information, ge- ringem Interesse oder spielen ganz andere Faktoren eine treibende Rolle? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, hat die österreichische NGO „Politikos – Wir Müssen Reden!“ gemeinsam mit seinen Konsortialpartnern aus Österreich, Estland und dem Vereinigten Königreich ein von der EU gefördertes Projekt namens „Empowerment of Mobile Youth in the European Union“, kurz EMY, gestartet. Mit Unterstützung ihrer Projekt- partner*innen haben sie seit Anfang 2019 in den Testländern Österreich und Estland verschiedene Umfragen, Fokusgruppen und Stakeholder-Interviews durchgeführt, in denen sie gemeinsam mit mobilen Jugendlichen,

Key-Stakeholdern sowie Entscheidungsträger*innen die demokratische Partizipation der Zielgruppe analysiert haben.

Das Projekt hat eine spannende Phase hinter sich. Zum Anlass der Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen in Wien hat EMY „emyConnect“ entwickelt. Ein Tool, welches in Kooperation mit der Stadt Wien, mit Informati- onen bezüglich der Wien-Wahlen befüllt wurde. Die partizipierenden mobilen Jugendlichen konnten sich mit dem Tool verschiedenste Informationen zu den Wahlen aneignen, Fragen stellen und ein besseres Verständnis für die österreichische Politik entwickeln. Für all jene, die sich am Wahltag immer noch nicht sicher waren, wem sie ihre Stimme geben, war EMY per Instagram bis 17 Uhr erreichbar, um Frage und Antwort zu stehen.

Nicht nur will man mit dem Projekt das demokratische Engagement und die politische Partizipation unter mobi- len Jugendlichen fördern, sondern auch eine Empfehlung an politische Entscheidungsträger*innen sowie soziale Gemeinschaften abgeben, um die Bedürfnisse und Vorlieben der mobilen Jugend auf europäischer und nationa- ler Ebene besser zu erfüllen. Dazu wird EMY im Frühjahr 2021 eine Online-Konferenz abhalten, bei der die Policy- Recommendations, das Tool „emyConnect“ und die Zukunftspläne für das Projekt vorgestellt und diskutiert wer- den. Mobile Jugendliche und Interessenten des Projektes sind eingeladen, an der Online-Konferenz teilzuneh- men. EMY informiert auf seinen Social-Media-Kanälen rechtzeitig über alle Neuigkeiten rund um die Konferenz. Vorausanmeldungen und Anfragen bezüglich weiterer Infos zum Event können per E-Mail an mohammad.al- [email protected] getätigt werden.

Kulturelle Vernetzung und politisches Interesse sind zwei Aspekte, welche die heutige Jugend auszeichnen und einzigartig machen. EMY will dabei eine unterstützende Rolle spielen und bietet mit der EMY-Community Group eine Plattform, auf der sich mobile Jugendliche austauschen, informieren und vernetzen können.

Gehörst du zur Gruppe der mobilen Jugendlichen, willst neue Leute kennenlernen und dich über deine politi- schen und sozialen Rechte informieren? Dann folge uns auf Social-Media und baue dir mit unserer Community Group ein neues Netzwerk an internationalen Freunden auf.

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Website:
Download the EMY Factsheet

www.europeanmobileyouth.eu

Das Projekt EMY “Empowerment of Mobile Youth in the EU” ist ein von der EU gefördertes Projekt.

1 dejure.org/gesetze/AEUV/20.html
2 www.diepresse.com/5877165/gratzlanalyse-eu-burger-in-wien-mit-immer-mehr-stimmgewicht-aber-wahlfaul abgerufen 3 wien.orf.at/stories/3071731/ abgerufen
4 www.wien.gv.at/presse/2020/07/24/wien-wahl-2020-vorlaeufige-anzahl-der-wahlberechtigten abgerufen

Arbeitszeitflexibilisierung: Debatte um 12-Stunden-Tag

Arbeitszeitflexibilisierung: Debatte um 12-Stunden-Tag

 

Die Bundesregierung hat ihren Initiativantrag auf Arbeitszeitflexibilisierung eingebracht. Dieser soll eine Anhebung auf einen 12-Stunden-Arbeitstag möglich machen. Das Gesetz soll noch im Juli verabschiedet werden. Gegenwind gibt es von der SPÖ und der Gewerkschaft.


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ohl die Wirtschaftskammer als auch die Industriellenvereinigung fordern schon lange eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten – nun steht diese kurz bevor. Beim Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz handelt es sich um eine Anhebung der täglichen Arbeitszeit von den bisherigen acht Stunden auf eine tägliche Arbeitszeit von zwölf Stunden.
Gemäß der Regierung soll weiterhin der 8-Stunden-Tag als gesetzliche Norm bestehen bleiben. Auch wenn die Regierung auf dieser Normalarbeitszeit beharrt, erlaubt der Gesetzesentwurf, dass 60 Wochenstunden zum Normalfall werden könnten.

 

Begutachtung im Wirtschaftsausschuss

Am vergangenen Donnerstag, den 14. Juni hat die Regierungskoalition aus ÖVP und FPÖ einen entsprechenden Gesetzesentwurf als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht. Für dieses Gesetzesvorhaben soll es keine reguläre Begutachtungsphase geben, lediglich eine Ausschussbegutachtung im Wirtschaftsausschuss ist vorgesehen. Durch die Beauftragung an den Wirtschaftsausschuss versucht die Regierung sich einer langen Debatte im Sozialausschuss seitens der Sozialpartner zu entziehen. Der abschließende Beschluss des Gesetzes im Nationalrat soll bereits Mitte Juli vonstatten gehen. Das neue Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz soll nach Plan mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
Die Regierung erklärt als Ziel des Arbeitszeitflexibilisierungsgesetzes eine „Anpassung an die modernen Lebensverhältnisse und Lebenswelten”, sowie mehr Freiheiten, Freizeit und verlängerte Wochenenden. Weiters will man mit dem neuen Arbeitszeitflexibilisierungsmodell „Auftragssicherheit durch die Abdeckung von Spitzenzeiten” gewährleisten. Als weiteres Motiv wird eine „Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf zwölf Stunden“ angegeben. Keine Änderungen soll es beim Thema Zuschläge geben, diese sollen weiterhin bei 50 Prozent bleiben. Die beiden Regierungsparteien haben sich beim Gesetzesentwurf laut eigenen Angaben an einem Sozialpartner-Papier aus dem Jahr 2017 orientiert.
 

Ablehnung aus “überwiegend persönlichen Gründen”

Der Gesetzesantrag beinhaltet, dass die neunte und die zehnten Arbeitsstunde nicht mehr zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, sondern lediglich die elfte und zwölfte Überstunde. Gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit All-In-Verträgen kann die Anhebung der Höchstarbeitszeit negative Auswirkung auf ihr Entgelt haben. Sie erhalten am Monatsende einen Pauschallohn, in dem Überstunden bereits inkludiert sind.
Ein Ablehnungsrecht im Bezug auf die elfte und zwölfte Arbeitsstunde seitens der Arbeitnehmer soll es geben, sofern „überwiegend persönliche Gründe” wie etwa Kinderbetreuungspflichten vorliegen. Daneben sollen pro Kalenderwoche nicht mehr als 20 Überstunden erlaubt sein und es darf in einem Zeitraum von vier Monaten die Durchschnittsarbeitszeit von 48 Wochenarbeitsstunden nicht überschritten werden, denn dies wäre nicht EU-konform.
 

Zustimmung durch Betriebsrat hinfällig

Natürlich gibt es den 12-Stunden-Tag schon jetzt in verschiedenen Branchen. In diesen ist die Anhebung der Höchstarbeitszeit möglich, sofern dies zur Verhinderung eines „unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils” dient (§7 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz). Unternehmen müssen in diesem Fall Kollektivvertragsparteien und das Arbeitsinspektorat über die Betriebsvereinbarung informieren.
Dazu braucht es aktuell noch die Zustimmung des Betriebsrates sofern in einem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, oder ein arbeitsmedizinisches Gutachten. Zukünftig wird aus diesem System einer gewerkschaftlichen Betriebsvereinbarung, welches von Fall zu Fall entscheidet, ein allgemeines Gesetz.
Durch das Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz wird die Einführung des 12-Stunden-Tages für Unternehmen erleichtert. Die Arbeitergeberseite muss keinen wirtschaftlichen Nachteil im Betrieb mehr nachweisen und es bedarf keiner Zustimmung durch einen Betriebsrat.

Für jene Branchen mit Schichtdiensten, wie etwa im Pflegebereich, braucht es dem Kollektivvertrag entsprechende Regelungen mit einer Zustimmung der Gewerkschaft. In diesen Fällen werden meist Gegenleistungen zwischen Branche und Gewerkschaft ausverhandelt.
Der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition möchte den 12-Stunden-Tag auf alle Branchen ausweiten. Mit den neuen Plänen zur Arbeitszeitflexibilisierung fallen diese Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ebenfalls künftig weg.

 

Unklarheiten bei Gleitzeitmodellen

Gewerkschaft, Arbeiterkammer und die Oppositionspartei SPÖ stellen sich bisher klar gegen die Arbeitszeitflexibilisierungspläne der Regierung. Sie befürchten, dass sich die über drei Millionen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich künftig nicht mehr gegen Überstunden wehren können, aus Angst vor Jobverlust oder Verminderung ihrer Aufstiegsmöglichkeiten.

Überdies enthalten viele Dienstverträge bereits die Verpflichtung zu Überstunden. Kritisiert wird weiter, dass gerade in kleineren Unternehmen ohne Betriebsrat Überstunden künftig wie zuschlagsfreie Gleitzeit verrechnet werden können und so Arbeitnehmer um ihre Zuschläge gebracht werden. Laut Arbeiterkammer werden zukünftig wohl für neue Arbeitsverhältnisse solche Gleitzeitvereinbarungen getroffen werden. Wie es aber mit bestehenden Gleitzeitvereinbarungen aussieht ist noch nicht geklärt. Derzeit arbeiten in Österreich eine Million Menschen in Österreich in solchen Gleitzeitmodelllen.