Parteienfinanzierung

Parteienfinanzierung

Wie finanzieren sich Parteien in Österreich? Woher nehmen sie das Geld für MitarbeiterInnen, Wahlkämpfe und  Kampagnen? Ein Beitrag, um zu verstehen, was der Begriff Parteienfinanzierung tatsächlich bedeutet.

„Finanzierung politischer Parteien aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden von Mitgliedern, Spenden von Interessensverbänden o.Ä., durch öffentliche Mittel und Einnahmen aus Vermögen“

– so beschreibt das Duden Online Wörterbuch, den Begriff, um den es sich in unserem heutigen Blogeintrag dreht.

Doch fangen wir von vorne an: Seit dem 19. Jahrhundert werden Parteien in Österreich aus Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Spenden organisiert.

Bis zum Jahr 1975, als Parteienfinanzierung, eine Aufgabe der öffentlichen Förderung und gesetzlicher Regelung wurde, was bedeutet, dass Parteien den Großteil ihrer Mittel über das staatliche Budget beziehen. Weitere wichtige finanzielle Förderungen werden durch Beiträge der Parteimitglieder, sowie Spendeneinnahmen eingenommen.

Dazu gibt es jedoch wichtige Bestimmungen: Im Parteiengesetz von 2012 wird festgehalten, wie viel jede Partei aus dem staatlichen Budget bezieht, außerdem wurden in dieser Satzung spezielle Regelungen festgelegt, zum Beispiel im Bezug auf Wahlwerbeausgaben.

Ein wichtiger Artikel im Gesetz ist dabei auch der Rechenschaftsbericht, nachdem jede Partei Aufzeichnungen darüber führen muss, welche Förderung sie erhalten und  welche Ausgaben sie tätigen.

 

Öffentliche Parteienfinanzierung – ein Ding der Demokratie

Das Thema Parteienfinanzierung, wird in den Medien sowie im Parlament stark diskutiert. Wie viel soll jede Partei erhalten? Wie kann man ein Gesetz festlegen, das eine transparente Verwendung der Mittel vorgibt? Als Erstes gilt es jedoch zu klären, warum es wichtig ist, dass Parteien Förderungen vom Staat erhalten:
Parteien sind ein grundlegender Teil einer Demokratie: ohne Parteien keine Demokratie. Doch ohne staatliche Unterstützung, wäre es für viele Parteien nicht möglich zu bestehen, vor allem kleinere Gruppierungen täten sich schwer. Ein weites Spektrum des Parlaments wäre nicht gegeben. Es soll außerdem verhindert werden, dass Parteien wie Wirtschaftsbetriebe ihre finanziellen Mittel erarbeiten müssen und somit eine Abhängigkeit von Geldgebern und Lobbys, oder Korruption entsteht.

 

Ein paar Zahlen, ein paar Fakten

Die Summe, die für die Parteienförderung verwendet wird, ist einfach zu berechnen: Pro wahlberechtigter Staatsbürger werden 4,6 Euro multipliziert. Der Betrag wird dann folgendermaßen unter den Parteien aufgeteilt: Jede Partei, die im Nationalrat sitzt und dabei mehr als fünf Abgeordnete hat, erhält einen Grundbetrag von 218.000 Euro. Der restliche Betrag wird aufgeteilt, indem man das Geld verhältnismäßig zu den jeweils letzten Nationalratswahlen abgehaltenen Stimmen austeilt.

Im Jahr 2016 lag der Gesamtbetrag aller Förderungen bei 29.367.816,80 Euro. Die SPÖ mit 8.188.124,12 Euro erhielt die meisten Mittel. Die NEOS, nach dem Team Stronach, mit 1.693.132,02 Euro am wenigsten. Bei diesen Zahlen sind die Parteiakademien jedoch noch nicht inkludiert. 2016 betrugen die Förderungen für diese Institute 10.495.000,00 Euro.

Wofür werden diese hohen Beträge benötigt?

Der Großteil der finanziellen Mittel wird für das Personal ausgegeben. Hinzukommen jedoch Kosten für den Büroaufwand, Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Recht- und Beratungskosten, Ausgaben für Reisen und Fahrten etc.

 

Mehr Wissen  

Parteispenden.at ist eine Initiative, die sich für die Transparenz bezüglich Parteienförderungsmittel einsetzt. Ihr Ziel ist, alle Informationen zu Spenden und Förderungsmittel aufzubereiten und zu analysieren. Ein Blick auf die Website lohnt sich, um zu sehen, was die Parteien, die wir ja schließlich wählen einnehmen; von wem, durch wen und wie sie finanziert werden.
Über die Website des Rechnungshofs, hat man außerdem die Möglichkeit einen Einblick in die letzten Rechenschaftsberichte der Parteien zu erhalten .

 

Text: Lena Nagler

Foto: Didier Weemaels / Unsplash.com

Mehrheitswahlrecht vs. Verhältniswahlrecht

Mehrheitswahlrecht vs. Verhältniswahlrecht

Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Artikel 26. (1-8) der österreichischen Bundesverfassung

 

Schon in dieser ersten Zeile des Artikel 26. der geltenden Verfassung sind also wesentliche Punkte unseres Wahlsystems festgelegt.

Es ist hierzulande allerdings keine Seltenheit, dass das Verhältniswahlrecht von PolitikerInnen zur Diskussion gestellt wird. Häufig passiert so etwas nach Wahlen. Zuletzt forderte Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) ein mehrheits-förderndes Wahlrecht,- lange vor den nächsten Nationalratswahlen 2018. In seinem “Plan A“  trat er für ein “neues Wahlrecht für klare Verhältnisse“ ein. Vom Regierungspartner ÖVP wäre höchstwahrscheinlich kein Gegenwind zu erwarten. Auch der ehemalige oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) warb erst im Februar für ein Mehrheitswahlrecht, welches “zur Stärkung der stärksten Partei führen“ solle. Die Opposition in Form von FPÖ, Grünen und NEOS positionierte sich zu dem Zeitpunkt klar dagegen. In Österreich wird also vorerst weiterhin nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.

Das wohl bekannteste Beispiel jener Länder, in denen ein Mehrheitswahlrecht Anwendung findet sind die Vereinigten Staaten. Dort wurde gerade nach der letzten US-Präsidentschaftswahl wieder sehr kontrovers darüber diskutiert und auch viele Menschen in Österreich kritisierten ein für sie ungewöhnliches Wahlsystem.

Aber was genau wird daran eigentlich kritisiert? Warum wünschen sich einige österreichische PolitikerInnen ein Mehrheitswahlrecht und andere nicht? Welche unterschiedlichen Formen gibt es und wie sieht unser Verhältniswahlrecht denn überhaupt aus?

 

Das Verhältniswahlrecht

Bei Nationalratswahlen werden die Wählerstimmen in Österreich möglichst genau in Mandate umgemünzt. Das bedeutet: Am Tag der Wahl gibt man seine Stimme einer Partei. Von den 183 Sitzen im Parlament, erhält die Partei dann im Verhältnis genauso viele Plätze, wie sie Stimmen im Land für sich gewinnen konnte. Jedoch müssen mindestens 4% aller Stimmen erreicht werden, um in den Nationalrat einzuziehen.

Das Stichwort beim Verhältniswahlrecht ist Gerechtigkeit. Der Anteil an Abgeordneten (=Mandatare) im Parlament soll die politischen Kräfteverhältnisse innerhalb einer Bevölkerung wiederspiegeln.

 

Das Mehrheitswahlrecht

Das Ziel des Mehrheitswahlrechts ist es, im Parlament klare Verhältnisse für eine Partei zu schaffen. Mehr Effizienz ist dabei das Stichwort. Wie funktioniert das? Ein Wahlgebiet wird in mehrere Wahlkreise aufgeteilt. In einem solchen Wahlkreis treten verschiedene KandidatInnen zur Wahl an. Die WählerInnen haben nun die Möglichkeit für ihre favorisierten KandidatInnen zu stimmen und sie als Abgeordnete direkt ins Parlament zu schicken. Ein solches Wahlkreismandat wird nur dem Gewinner zugeteilt, die Stimmen für andere Kandidaten verfallen. „The Winner takes it all“ wird dieses Prinzip in den USA genannt. Das bisher beschriebene Verfahren wird auch als relative Mehrheitswahl bezeichnet.

Bei der absoluten Mehrheitswahl werden meist zwei Wahlgänge durchgeführt. Erhält im ersten Wahlgang niemand über 50% der Stimmen, treten im zweiten Wahlgang nur noch die zwei stimmenstärksten Kandidaten aus dem ersten Wahlgang gegeneinander an. Somit kann meist schnell ein Sieger / eine Siegerin ermittelt werden. Bei der österreichischen BundespräsidentInnenwahl 2016 wurde das allerdings durch „besondere Umstände“ verhindert.

Wichtig! Rund um die Welt gibt es die unterschiedlichsten (Misch-)Formen von Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht. Wahlrechtssysteme spezifischer Staaten sind daher meist erst im Detail erklärbar.

 

 

 

Der vielleicht größte Vorteil: Das Parlament ist ein Spiegelbild seiner Wählerschaft. Meinungen vieler gesellschaftlicher Gruppen werden bei politischen Entscheidungen berücksichtigt. Außerdem fördert ein solches Wahlsystem kleinere Parteien und erhöht ihre Chance auf Mitbestimmung. Es tendiert also grundsätzlich zu einem Vielparteiensystem, daher können WählerInnen unter einem größeren Angebot auswählen.

Der vielleicht größte Nachteil: Nach einer Wahl folgen meist zähe Koalitionsverhandlungen, auf die die WählerInnen kaum Einfluss nehmen können. Solche Koalitionsregierungen sind oft instabil. Die Ansichten der Koalitionspartner können sehr weit auseinandergehen, sodass große Reformen langsamer umgesetzt werden. Hinzu kommt eine gewisse Distanz der BürgerInnen zu ihren Abgeordneten, da im klassischen Verhältniswahlrecht keine Persönlichkeitswahlen stattfinden.

 

Das spricht dafür: BürgerInnen haben einen stärkeren persönlichen Bezug zu ihren Abgeordneten, da sie die Kandidaten vorher direkt gewählt haben. Diese Art des Wahlsystems sorgt zudem für arbeitsfähige und stabile Regierungen. Durch eine sichere Mehrheit werden Koalitionen so gut wie ausgeschlossen, was dem Wahlsieger erleichtert, die eigenen Programme durchzusetzen und Kompromissen aus dem Weg zu gehen. Für Teile der österreichischen Regierungsparteien könnte das der Grund gewesen sein, ein Mehrheitswahlrecht wieder ins Gespräch zu bringen.

Das spricht dagegen: Oppositionsmitglieder hingegen befürchten dann womöglich ein dominantes Zweiparteiensystem, zu dem ein solches Wahlrecht langfristig führt. Den BürgerInnen wird dadurch die vielfältige Auswahlmöglichkeit in der Parteienlandschaft genommen.

Die USA pflegen eine spezielle Form der Mehrheitswahl: Einzelne Bundesstaaten (zB. Kalifornien) bilden Wahlkreise, für die es eine bestimmte Anzahl von sogenannten Wahlmännern zu gewinnen gibt. Pro Bundesstaat treten zwei oder mehrere KandidatInnen zur Wahl an, der Sieger bekommt alle Wahlmännerstimmen. Diese Wahlmänner entscheiden dann, wer PräsidentIn wird. Der amerikanische Präsident Donald Trump erhielt vom Volk weniger Stimmen als Hillary Clinton und gewann trotzdem die Wahl. Besonders groß ist die Verwunderung darüber meist in denjenigen Ländern, wo sich der tatsächliche Stimmenanteil im Parlament widerspiegelt, wie das beim Verhältniswahlrecht der Fall ist.

 

Text © Lukas Kornhoffer

Grafik © Martha Schultz