Monatsrückblick Mai

Monatsrückblick Mai

Koalition zerbricht – Neuwahlen im Oktober

  • 7. Mai: Innenminister Sobotka wirft Bundeskanzler Christian Kern „Versagen“ vor. Tags darauf wirft dieser Teilen des Koalitionspartners ÖVP Behinderung der Regierungsarbeit vor.
  • 10. Mai: Vizekanzler Mitterlehner tritt zurück.
  • 12. Mai: Der umworbene Außenminister Kurz stellt Forderungen und Bedingungen, wenn er die ÖVP übernehmen soll.
  • 14. Mai: Kurz wird als neuer Parteichef beschlossen. Es steht fest, dass Neuwahlen kommen.
  • 15. Mai: Die Opposition einigt sich auf einen Neuwahlantrag. Der Termin soll der 15. Oktober sein.

Integrationspaket im Nationalrat beschlossen

 

16. Mai:  SPÖ und ÖVP beschlossen Dienstagabend gemeinsam das Integrationspaket. Es beinhaltet neben dem Integrationsjahr auch ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit und erschwert das Verteilen vom Koran in der Straße. Grüne und NEOS unterstützten nur das Integrationsjahr. Außerdem sollen Gemeinden 175 Millionen Euro erhalten, um Investitionstätigkeiten in den Jahren 2017 und 2018 anzukurbeln.

 

ÖH-Wahl mit historisch niedriger Beteiligung

17. Mai: Die Wahlbeteiligung der ÖH-Wahl erreichte mit 24,5% einen historischen Tiefststand. Die genauen Ergebnisse unter anderem auf: http://derstandard.at/2000057904034/OeH-Wahl-Das-Ergebnis

Die ÖH-Wahlen wurden dieses Mal auch von einen Skandal begleitet: Die „Falter“-Meldung über Judenwitze und Behinderten-Spott durch Funktionäre der VP-nahen AktionsGemeinschaft am Juridicum der Uni Wien hat am Dienstag Aufsehen erregt. Unter anderem sollen Mitglieder der Fakultätsvertretung als auch KandidatInnenen für die anstehende ÖH-Wahl sein. Die Betroffenen wurden aus der AG ausgeschlossen.

 

Grünen wechseln Vorstand aus

Grünen-Obfrau Eva Glawischnigg tritt zurück. Zukünftig wird die Grüne Spitze doppelt besetzt: Spitzenkandidatin bei der Nationalratswahl wird Ulrike Lunacek, Bundessprecherin und damit Parteichefin wird Ingrid Felipe. Der Erweiterte Bundesvorstand stimmte einstimmig für diese Lösung.

FYI – Grund- und Menschenrechte

FYI – Grund- und Menschenrechte

Der Begriff „Grundrechte“ ist in den verschiedensten Zusammenhängen fast täglich in aller Munde. Nicht selten hört man Sätze wie, „Das Grundrecht auf Datenschutz ist verletzt“, „Das widerspricht dem Grundrecht auf Privatleben“ oder „Sobotka will das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken“. Aber was genau bedeuten diese Aussagen eigentlich?

 

Was?

Was genau ist eigentlich ein „Grundrecht“ und was unterscheidet es vom „Menschenrecht“.

Diese beiden Begriffe werden (fehlerhaft) oft als Synonym füreinander gesehen bzw. miteinander in Form der „Grund- und Menschenrechte“ genannt.

Aus der Sicht der Rechtslehre ist hierbei jedoch eine Unterscheidung vorzunehmen. Ein Grundrecht ist ein Staatsbürgerschaftsrecht und kommt nach dem Wortlaut nur einer/einem Staatsbürger/in Österreichs zu. Diese Rechte erkennt man im Gesetz an der einleitenden Phrase „Jeder Staatsbürger hat das Recht auf…“.

Beispiele für solche Staatsbürgerschaftsrechte in Österreich sind zum Beispiel die Freizügigkeit innerhalb Österreichs (gibt den Bürger/innen das Recht, sich ihren Aufenthaltsort und örtliche Veränderungen frei zu bestimmen) oder der Zugang zu öffentlichen Ämtern. Menschenrechte auf der anderen Seite, gelten für alle Menschen, die sich im österreichischen Hoheitsgebiet aufhalten gleichermaßen, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Dazu zählen Rechte wie das Recht auf Leben, das Recht auf Familie und Privatleben, das Verbot der Folter, das Meinungsäußerungsrecht und viele mehr. Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs werden jedoch zahlreiche Staatsbürgerschaftsrechte in der Zwischenzeit auch Nicht-Österreichern zuerkannt.

 

Wo?

In Österreich gibt es zwei wichtige Rechtsquellen, in denen die Grund- und Menschenrechte verankert sind. Das Staatsgrundgesetz 1867 und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), der in Österreich Verfassungsrang zukommt. Damit ist die EMRK im Stufenbau der Rechtsordnung über allen anderen (einfachen) Gesetzen und kann im Nationalrat nur mit einer ⅔-Mehrheit geändert werden. Im Staatsgrundgesetz finden sich überwiegend Grundrechte, also Staatsbürgerschaftsrechte, die Rechte in der EMRK hingegen werden fast ausschließlich als Menschenrechte formuliert (siehe z.B. Art. 10 EMRK: Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung). Daneben ist Österreich zahlreichen internationalen Verträgen der Vereinten Nationen, der EU oder des Europarates zum Schutz der Grund- und Menschenrechte beigetreten. Prominente Beispiele dafür sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die EU-Grundrechtecharta und zahlreiche internationale Übereinkommen zum Schutz von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderung (genauere Informationen zu allen Verträgen: https://www.bka.gv.at/grund-und-menschenrechte).

 

Verletzungen?

Grund- und Menschenrechte sollen primär das Individuum vor Handlungen des Staates durch seine Organe schützen. Jede staatliche Stelle hat sie zu achten und darf sie weder durch ein Gesetz, noch eine Verordnung oder durch einen individuellen Rechtsakt (Bescheid oder Maßnahme) verletzen. Dies gilt jedoch nicht unbeschränkt. Unter strengen Voraussetzungen (siehe nächster Absatz) darf der Gesetzgeber oder eine Behörde in ein Grundrecht eingreifen und es einschränken (Beispiel: durch das Verbotsgesetz wird das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit eingeschränkt – dies stellt jedoch eine gerechtfertigte Einschränkung dar).

Erfüllt eine staatliche Handlung die Voraussetzungen nicht, so ist das Grund- oder Menschenrecht verletzt. In solchen Fällen können sich die Bürger/innen an den Verfassungsgerichtshof oder die Volksanwaltschaft wenden. Sind alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft und hat keine staatliche Stelle (inklusive Verfassungsgerichtshof) die Verletzung behoben, steht einem Individuum noch der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg offen.

 

Wie weit gehen Grundrechte?

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass nicht jedes Grund- und Menschenrecht schrankenlos gilt – die einzige Ausnahme dafür ist das Verbot der Folter, dieses Menschenrecht ist unantastbar.

Für die anderen Rechte gilt, dass sie im Hinblick auf ein legitimes Ziel (Öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, Rechte anderer etc.) und im Lichte der Verhältnismäßigkeit, durch Gesetz, Verordnung, Bescheid oder Maßnahme eingeschränkt werden können.

 

Problem?

Problematisch gestaltet sich die Einschränkung der Grundrechte, da gesetzliche Vorbehalte abhängig von der Zusammensetzung des Gesetzgebers (Nationalrat) unterschiedlich ausgestaltet sein können. Innerhalb der politischen Parteien kanne es außerdem durchaus unterschiedlich gesehen werden, welche Sachverhalte zum Beispiel unter die Meinungsäußerungsfreiheit fallen könnte und wann eine Demonstration untersagt werden kann (siehe aktuelle Entwicklungen zum Demonstrationsrecht). Auch im Rahmen der Terrorismusprävention werden Grund- und Menschenrechte oftmals hinter Sicherheitsvorkehrungen gestellt.

Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass Grund- und Menschenrechte die Eckpfeiler jeder Verfassung darstellen und den Menschen einen Allroundschutz gegen die staatliche Gewalt und einer eventuell vorliegenden staatlichen Willkür bieten. Dieser sehr sensible Bereich ist also von staatlicher Seite mit höchster Vorsicht zu behandeln und es ist stets zwischen der Notwendigkeit einer Einschränkung und der Bedeutung eines Grundrechts für die Menschen und die Gesellschaft abzuwägen.

 

 

Text: Sophie Rendl

Foto: Politikos

Parteienfinanzierung

Parteienfinanzierung

Wie finanzieren sich Parteien in Österreich? Woher nehmen sie das Geld für MitarbeiterInnen, Wahlkämpfe und  Kampagnen? Ein Beitrag, um zu verstehen, was der Begriff Parteienfinanzierung tatsächlich bedeutet.

„Finanzierung politischer Parteien aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden von Mitgliedern, Spenden von Interessensverbänden o.Ä., durch öffentliche Mittel und Einnahmen aus Vermögen“

– so beschreibt das Duden Online Wörterbuch, den Begriff, um den es sich in unserem heutigen Blogeintrag dreht.

Doch fangen wir von vorne an: Seit dem 19. Jahrhundert werden Parteien in Österreich aus Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Spenden organisiert.

Bis zum Jahr 1975, als Parteienfinanzierung, eine Aufgabe der öffentlichen Förderung und gesetzlicher Regelung wurde, was bedeutet, dass Parteien den Großteil ihrer Mittel über das staatliche Budget beziehen. Weitere wichtige finanzielle Förderungen werden durch Beiträge der Parteimitglieder, sowie Spendeneinnahmen eingenommen.

Dazu gibt es jedoch wichtige Bestimmungen: Im Parteiengesetz von 2012 wird festgehalten, wie viel jede Partei aus dem staatlichen Budget bezieht, außerdem wurden in dieser Satzung spezielle Regelungen festgelegt, zum Beispiel im Bezug auf Wahlwerbeausgaben.

Ein wichtiger Artikel im Gesetz ist dabei auch der Rechenschaftsbericht, nachdem jede Partei Aufzeichnungen darüber führen muss, welche Förderung sie erhalten und  welche Ausgaben sie tätigen.

 

Öffentliche Parteienfinanzierung – ein Ding der Demokratie

Das Thema Parteienfinanzierung, wird in den Medien sowie im Parlament stark diskutiert. Wie viel soll jede Partei erhalten? Wie kann man ein Gesetz festlegen, das eine transparente Verwendung der Mittel vorgibt? Als Erstes gilt es jedoch zu klären, warum es wichtig ist, dass Parteien Förderungen vom Staat erhalten:
Parteien sind ein grundlegender Teil einer Demokratie: ohne Parteien keine Demokratie. Doch ohne staatliche Unterstützung, wäre es für viele Parteien nicht möglich zu bestehen, vor allem kleinere Gruppierungen täten sich schwer. Ein weites Spektrum des Parlaments wäre nicht gegeben. Es soll außerdem verhindert werden, dass Parteien wie Wirtschaftsbetriebe ihre finanziellen Mittel erarbeiten müssen und somit eine Abhängigkeit von Geldgebern und Lobbys, oder Korruption entsteht.

 

Ein paar Zahlen, ein paar Fakten

Die Summe, die für die Parteienförderung verwendet wird, ist einfach zu berechnen: Pro wahlberechtigter Staatsbürger werden 4,6 Euro multipliziert. Der Betrag wird dann folgendermaßen unter den Parteien aufgeteilt: Jede Partei, die im Nationalrat sitzt und dabei mehr als fünf Abgeordnete hat, erhält einen Grundbetrag von 218.000 Euro. Der restliche Betrag wird aufgeteilt, indem man das Geld verhältnismäßig zu den jeweils letzten Nationalratswahlen abgehaltenen Stimmen austeilt.

Im Jahr 2016 lag der Gesamtbetrag aller Förderungen bei 29.367.816,80 Euro. Die SPÖ mit 8.188.124,12 Euro erhielt die meisten Mittel. Die NEOS, nach dem Team Stronach, mit 1.693.132,02 Euro am wenigsten. Bei diesen Zahlen sind die Parteiakademien jedoch noch nicht inkludiert. 2016 betrugen die Förderungen für diese Institute 10.495.000,00 Euro.

Wofür werden diese hohen Beträge benötigt?

Der Großteil der finanziellen Mittel wird für das Personal ausgegeben. Hinzukommen jedoch Kosten für den Büroaufwand, Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Recht- und Beratungskosten, Ausgaben für Reisen und Fahrten etc.

 

Mehr Wissen  

Parteispenden.at ist eine Initiative, die sich für die Transparenz bezüglich Parteienförderungsmittel einsetzt. Ihr Ziel ist, alle Informationen zu Spenden und Förderungsmittel aufzubereiten und zu analysieren. Ein Blick auf die Website lohnt sich, um zu sehen, was die Parteien, die wir ja schließlich wählen einnehmen; von wem, durch wen und wie sie finanziert werden.
Über die Website des Rechnungshofs, hat man außerdem die Möglichkeit einen Einblick in die letzten Rechenschaftsberichte der Parteien zu erhalten .

 

Text: Lena Nagler

Foto: Didier Weemaels / Unsplash.com

Monatsrückblick März

Monatsrückblick März

Pamela Rendi-Wagner wird neue Gesundheits- und Frauenministerin

Als Nachfolgerin der kürzlich verstorbenen Sabine Oberhauser wurde Pamela Rendi-Wagner auf Vorschlag von Bundeskanzler Kern am 8.März als Gesundheits- und Frauenministerin angelobt.  Die 46-jährige studierte Medizin und arbeitete in der Forschung und als Gastprofessorin an unterschiedlichen Universitäten.

 

Vier Schuldsprüche im Prozess rund um Wahlbroschüren des BZÖ

In Klagenfurt endete am 16. März der Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüren mit vier Schuldsprüchen. Dabei ging es um die Anschuldigung, dass ehemalige BZÖ-Politiker öffentliche Gelder zur Produktion einer Wahlbroschüre verwendet haben.
Gerhard Dörfler wurde zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe verurteilt, Uwe Scheuch zu einer Geldstrafe. Harald Dobernig und Stefan Petzner erhielten beide bedingte Haftstrafen.

 

Die Grüne Bundespartei trennt sich von den Jungen Grünen

Nach monatelangen Unstimmigkeiten trennte sich die Grüne Mutterpartei von ihrem Nachwuchs. Die Jungen Grünen hatten vor längerer Zeit der Studierendenorganisation Grüne Studierende bei den ÖH-Wahlen in Linz und Graz zugesagt. Die offizielle Studierendenvertretung der Grünen Partei heißt allerdings Gras (DIe Grünen und Alternativen Studentinnen und Studenten). Das sorgte für einen Streit zwischen der Bundespartei und ihrer Vorfeldorganisation. Als die Bundessprecherin der Jungen Grünen Flora Petrik dann Eva Glawischnig öffentlich zum Rücktritt aufforderte, kam es zum Eklat. Innerhalb der Bundespartei und vor allem in den Ländern sorgte das für Diskussionsstoff. Die Grünen wollen möglichst rasch für einen Ersatz sorgen.

 

Personeller Wechsel bei den Neos

Der umstrittene Nationalratsabgeordnete Christoph Vavrik wechselte von den Neos zur ÖVP. Nachdem er vergangenen November Adoption durch homosexuelle Paare mit Sklaverei verglichen hatte, war er parteiintern bereits in Ungnade gefallen.

Die Neos verlieren allerdings noch einen zusätzlichen Mandatar im Nationalrat: Der Wiener Unternehmer Niko Alm gibt sein Mandat im Einverständnis mit der Partei ab. Seinen Platz soll die Oberösterreicherin Karin Doppelbauer übernehmen.

Untersuchungsausschuss zu Eurofightern eingesetzt

Am 29. März wurde der Untersuchungsausschuss zum Ankauf der Eurofighter offiziell eingesetzt. Anfang des Monats konnten sich Grüne und FPÖ auf den gemeinsamen Antrag einigen. Dazu Bedarf es nur der Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten. Vorsitzende des Ausschusses sind die NationalratspräsidentInnen.

Schau an, Frau Mann

Schau an, Frau Mann

Wäre das Frauenwahlrecht eine Person, könnten wir sie heute wahrscheinlich noch kennen lernen. 99 Jahre wäre sie alt.
Anders gedacht, gibt es immer noch Frauen in Österreich, die bei ihrer Geburt, das Licht einer Welt erblickten, in der Frauen nicht wählen durften. Sie hatte noch nicht das Recht ohne Einwilligung ihres Mannes arbeiten zu gehen und ihr Mann hätte gesetzlich noch das Recht gehabt, sie zu missbrauchen. Ein Schwangerschaftsabbruch wäre damals noch illegal gewesen.

Viel hat sich in kurzer Zeit getan.
Doch viel gilt es noch zu tun! Die Veränderung sollte nicht mit dem Wahlrecht der Frauen abgeschlossen sein, sondern weit darüber hinaus in alle Bereiche unseres Lebens eingreifen. Damit es keinen Unterschied mehr zwischen den Gehältern der gleichen Jobs von Männern und Frauen gibt.

Frauen in der österreichischen Politik:

Nach Ende des erste Weltkrieges 1918 wurde die Republik ausgerufen und das allgemeine Wahlrecht eingeführt:  Frauen durften somit auch wählen.

Die ersten acht weiblichen Abgeordneten zogen 1919 ins Parlament ein, darunter sieben Sozialdemokratinnen und eine Christlich-Soziale. Alle acht Frauen waren politische Vorreiterinnen.

1948 hatten wir mit Zenzi Hölzl die erste weibliche Bürgermeisterin.

1966 wurde Grete Rehor, die erste Ministerin.

Marga Hubinek wurde 1986 zur Zweiten Nationalratspräsidentin gewählt und somit zur allerersten Frau im Präsidium des Nationalrats.

Die erste Frauenministerin wurde 1990 Johanna Dohnal und 1991 entstand das Frauenministerium.

Die erste weibliche Parteivorsitzende war Heide Schmidt.

1997 wurde unter anderem die Gleichstellung von Mann und Frau in einem Frauenvolksbegehren gefordert.

Barbara Prammer wurde 2006 erste Nationalratspräsidentin.

Die erste österreichische Bundeskanzlerin oder Bundespräsidentin sind Meilensteine, die leider noch auf sich warten lassen.

Die aktuelle Bundesregierung hat einen Frauenanteil von rund 21 – also nur 3 von 14 BundesministerInnen sind weiblich.
56 Abgeordnete des Nationalrats sind weiblich. Das ist weniger als ein Drittel. Nur 7,5 % österreichischer BürgermeisterInnen sind weiblich. Und Frauen verdienen durchschnittlich immer noch 22% weniger als Männer.

Frauen wählen anders
  • Bei der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten 2016 wählten 61% der Frauen in der Stichwahlwiederholung Alexander Van der Bellen. (Nur 44% der Männer wählen damals Van der Bellen)

 

  • Auch bei den Europawahl 2014 stimmten Frauen wie folgt ab: 28% SPÖ, 26% ÖVP, 17% FPÖ und 17% Grüne. (Im Gegensatz zu den Männern: 30% ÖVP, 21% SPÖ, 24% FPÖ und 11% Grüne)
  • Fast 60% der österreichischen Frauen wählten bei der Nationalratswahl 2013 SPÖ (29%) und ÖVP (29%). Männer stimmten hingegen am meisten für die FPÖ (28%), gefolgt von SPÖ (22%), ÖVP (19%).

Wie hoch ist der Anteil an Frauen im Landtag? Auf dieser Grafik, ist der Prozentanteil der Frauen im jeweiligen Landtag angegeben.

Quellen: Parlament und Demokratiewerkstatt
Titelbild: Martha Schultz

Monatsrückblick Februar

Monatsrückblick Februar

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser verstorben

Die 53-jährige Gesundheitsministerin und SPÖ-Politikerin Sabine Oberhauser erlag den Folgen ihrer Krebserkrankung. Mit ihrer Krankheit ging sie seit ihrer Diagnose offen um. Bekannt war die Ministerin unter anderem für ihren Einsatz in Frauenthemen, ihre Zugänglichkeit und ihren harten Verhandlungsstil. Bundeskanzler Christian Kern rief am 23. Februar eine mehrtägige Trauerphase aus. Erst danach wolle man sich um eine Neubesetzung des Amts kümmern. Sozialminister Alois Stöger wird Sabine Oberhauser in der Zwischenzeit vertreten.

 

Neuorganisation nach Erwin Prölls Rücktritt

Nachdem Erwin Pröll seine Position als Landeshauptmann Niederösterreichs bereits im Januar der ehemaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner überließ, formiert sich nun ein neues Regierungsteam in St. Pölten. Stefan Pernkopf wird Landeshauptmann-Stellvertreter. Er arbeitet schon seit 17 Jahren mit Mikl-Leitner zusammen und ist weiterhin für Umwelt, Energie und Landwirtschaft zuständig. Ludwig Schleritzko, Direktor des Nationalpark Thayatal, ist ein Neuzugang und wird das Finanzressort übernehmen.

 

Der Fall „Eurofighter“ nimmt wieder Fahrt auf

17 Jahre nachdem der Kauf der Abfangjäger beschlossen wurde , rückt das Thema abermals in den Fokus der Justiz. Die Opposition will erneut einen Untersuchungsausschuss zum Thema einführen. Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil hat außerdem eine Betrugsanzeige gegen Hersteller Airbus eingereicht. Alle Parteien unterstützen die Anzeige. Details zur Eurofighter-Chronik findet ihr hier.

 

Fremdenrecht verschärft

Die Regierung hat sich auf eine Verschärfung des Fremdenrechts geeinigt. Die Schubhaft – also die Dauer, die ausländische StaatsbürgerInnen im Fall eines Abschiebungsverfahren mit Fluchtgefahr festgehalten werden dürfen – soll auf 18 Monate verlängert werden. Wenn jemand versucht eine Aufenthaltsgenehmigung mit falschen Angaben zu erschleichen, können die Geldstrafen künftig bis zu 5.000 Euro betragen. Sollte ein Einwanderer mit gültigen Asylbescheid straffällig werden, soll das Aberkennungsverfahren künftig beschleunigt werden.

 

 


Foto Pröll © VPÖ NÖ