FYI – Grund- und Menschenrechte

FYI – Grund- und Menschenrechte

Der Begriff „Grundrechte“ ist in den verschiedensten Zusammenhängen fast täglich in aller Munde. Nicht selten hört man Sätze wie, „Das Grundrecht auf Datenschutz ist verletzt“, „Das widerspricht dem Grundrecht auf Privatleben“ oder „Sobotka will das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken“. Aber was genau bedeuten diese Aussagen eigentlich?

 

Was?

Was genau ist eigentlich ein „Grundrecht“ und was unterscheidet es vom „Menschenrecht“.

Diese beiden Begriffe werden (fehlerhaft) oft als Synonym füreinander gesehen bzw. miteinander in Form der „Grund- und Menschenrechte“ genannt.

Aus der Sicht der Rechtslehre ist hierbei jedoch eine Unterscheidung vorzunehmen. Ein Grundrecht ist ein Staatsbürgerschaftsrecht und kommt nach dem Wortlaut nur einer/einem Staatsbürger/in Österreichs zu. Diese Rechte erkennt man im Gesetz an der einleitenden Phrase „Jeder Staatsbürger hat das Recht auf…“.

Beispiele für solche Staatsbürgerschaftsrechte in Österreich sind zum Beispiel die Freizügigkeit innerhalb Österreichs (gibt den Bürger/innen das Recht, sich ihren Aufenthaltsort und örtliche Veränderungen frei zu bestimmen) oder der Zugang zu öffentlichen Ämtern. Menschenrechte auf der anderen Seite, gelten für alle Menschen, die sich im österreichischen Hoheitsgebiet aufhalten gleichermaßen, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Dazu zählen Rechte wie das Recht auf Leben, das Recht auf Familie und Privatleben, das Verbot der Folter, das Meinungsäußerungsrecht und viele mehr. Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs werden jedoch zahlreiche Staatsbürgerschaftsrechte in der Zwischenzeit auch Nicht-Österreichern zuerkannt.

 

Wo?

In Österreich gibt es zwei wichtige Rechtsquellen, in denen die Grund- und Menschenrechte verankert sind. Das Staatsgrundgesetz 1867 und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), der in Österreich Verfassungsrang zukommt. Damit ist die EMRK im Stufenbau der Rechtsordnung über allen anderen (einfachen) Gesetzen und kann im Nationalrat nur mit einer ⅔-Mehrheit geändert werden. Im Staatsgrundgesetz finden sich überwiegend Grundrechte, also Staatsbürgerschaftsrechte, die Rechte in der EMRK hingegen werden fast ausschließlich als Menschenrechte formuliert (siehe z.B. Art. 10 EMRK: Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung). Daneben ist Österreich zahlreichen internationalen Verträgen der Vereinten Nationen, der EU oder des Europarates zum Schutz der Grund- und Menschenrechte beigetreten. Prominente Beispiele dafür sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die EU-Grundrechtecharta und zahlreiche internationale Übereinkommen zum Schutz von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderung (genauere Informationen zu allen Verträgen: https://www.bka.gv.at/grund-und-menschenrechte).

 

Verletzungen?

Grund- und Menschenrechte sollen primär das Individuum vor Handlungen des Staates durch seine Organe schützen. Jede staatliche Stelle hat sie zu achten und darf sie weder durch ein Gesetz, noch eine Verordnung oder durch einen individuellen Rechtsakt (Bescheid oder Maßnahme) verletzen. Dies gilt jedoch nicht unbeschränkt. Unter strengen Voraussetzungen (siehe nächster Absatz) darf der Gesetzgeber oder eine Behörde in ein Grundrecht eingreifen und es einschränken (Beispiel: durch das Verbotsgesetz wird das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit eingeschränkt – dies stellt jedoch eine gerechtfertigte Einschränkung dar).

Erfüllt eine staatliche Handlung die Voraussetzungen nicht, so ist das Grund- oder Menschenrecht verletzt. In solchen Fällen können sich die Bürger/innen an den Verfassungsgerichtshof oder die Volksanwaltschaft wenden. Sind alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft und hat keine staatliche Stelle (inklusive Verfassungsgerichtshof) die Verletzung behoben, steht einem Individuum noch der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg offen.

 

Wie weit gehen Grundrechte?

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass nicht jedes Grund- und Menschenrecht schrankenlos gilt – die einzige Ausnahme dafür ist das Verbot der Folter, dieses Menschenrecht ist unantastbar.

Für die anderen Rechte gilt, dass sie im Hinblick auf ein legitimes Ziel (Öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, Rechte anderer etc.) und im Lichte der Verhältnismäßigkeit, durch Gesetz, Verordnung, Bescheid oder Maßnahme eingeschränkt werden können.

 

Problem?

Problematisch gestaltet sich die Einschränkung der Grundrechte, da gesetzliche Vorbehalte abhängig von der Zusammensetzung des Gesetzgebers (Nationalrat) unterschiedlich ausgestaltet sein können. Innerhalb der politischen Parteien kanne es außerdem durchaus unterschiedlich gesehen werden, welche Sachverhalte zum Beispiel unter die Meinungsäußerungsfreiheit fallen könnte und wann eine Demonstration untersagt werden kann (siehe aktuelle Entwicklungen zum Demonstrationsrecht). Auch im Rahmen der Terrorismusprävention werden Grund- und Menschenrechte oftmals hinter Sicherheitsvorkehrungen gestellt.

Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass Grund- und Menschenrechte die Eckpfeiler jeder Verfassung darstellen und den Menschen einen Allroundschutz gegen die staatliche Gewalt und einer eventuell vorliegenden staatlichen Willkür bieten. Dieser sehr sensible Bereich ist also von staatlicher Seite mit höchster Vorsicht zu behandeln und es ist stets zwischen der Notwendigkeit einer Einschränkung und der Bedeutung eines Grundrechts für die Menschen und die Gesellschaft abzuwägen.

 

 

Text: Sophie Rendl

Foto: Politikos

Parteienfinanzierung

Parteienfinanzierung

Wie finanzieren sich Parteien in Österreich? Woher nehmen sie das Geld für MitarbeiterInnen, Wahlkämpfe und  Kampagnen? Ein Beitrag, um zu verstehen, was der Begriff Parteienfinanzierung tatsächlich bedeutet.

„Finanzierung politischer Parteien aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden von Mitgliedern, Spenden von Interessensverbänden o.Ä., durch öffentliche Mittel und Einnahmen aus Vermögen“

– so beschreibt das Duden Online Wörterbuch, den Begriff, um den es sich in unserem heutigen Blogeintrag dreht.

Doch fangen wir von vorne an: Seit dem 19. Jahrhundert werden Parteien in Österreich aus Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Spenden organisiert.

Bis zum Jahr 1975, als Parteienfinanzierung, eine Aufgabe der öffentlichen Förderung und gesetzlicher Regelung wurde, was bedeutet, dass Parteien den Großteil ihrer Mittel über das staatliche Budget beziehen. Weitere wichtige finanzielle Förderungen werden durch Beiträge der Parteimitglieder, sowie Spendeneinnahmen eingenommen.

Dazu gibt es jedoch wichtige Bestimmungen: Im Parteiengesetz von 2012 wird festgehalten, wie viel jede Partei aus dem staatlichen Budget bezieht, außerdem wurden in dieser Satzung spezielle Regelungen festgelegt, zum Beispiel im Bezug auf Wahlwerbeausgaben.

Ein wichtiger Artikel im Gesetz ist dabei auch der Rechenschaftsbericht, nachdem jede Partei Aufzeichnungen darüber führen muss, welche Förderung sie erhalten und  welche Ausgaben sie tätigen.

 

Öffentliche Parteienfinanzierung – ein Ding der Demokratie

Das Thema Parteienfinanzierung, wird in den Medien sowie im Parlament stark diskutiert. Wie viel soll jede Partei erhalten? Wie kann man ein Gesetz festlegen, das eine transparente Verwendung der Mittel vorgibt? Als Erstes gilt es jedoch zu klären, warum es wichtig ist, dass Parteien Förderungen vom Staat erhalten:
Parteien sind ein grundlegender Teil einer Demokratie: ohne Parteien keine Demokratie. Doch ohne staatliche Unterstützung, wäre es für viele Parteien nicht möglich zu bestehen, vor allem kleinere Gruppierungen täten sich schwer. Ein weites Spektrum des Parlaments wäre nicht gegeben. Es soll außerdem verhindert werden, dass Parteien wie Wirtschaftsbetriebe ihre finanziellen Mittel erarbeiten müssen und somit eine Abhängigkeit von Geldgebern und Lobbys, oder Korruption entsteht.

 

Ein paar Zahlen, ein paar Fakten

Die Summe, die für die Parteienförderung verwendet wird, ist einfach zu berechnen: Pro wahlberechtigter Staatsbürger werden 4,6 Euro multipliziert. Der Betrag wird dann folgendermaßen unter den Parteien aufgeteilt: Jede Partei, die im Nationalrat sitzt und dabei mehr als fünf Abgeordnete hat, erhält einen Grundbetrag von 218.000 Euro. Der restliche Betrag wird aufgeteilt, indem man das Geld verhältnismäßig zu den jeweils letzten Nationalratswahlen abgehaltenen Stimmen austeilt.

Im Jahr 2016 lag der Gesamtbetrag aller Förderungen bei 29.367.816,80 Euro. Die SPÖ mit 8.188.124,12 Euro erhielt die meisten Mittel. Die NEOS, nach dem Team Stronach, mit 1.693.132,02 Euro am wenigsten. Bei diesen Zahlen sind die Parteiakademien jedoch noch nicht inkludiert. 2016 betrugen die Förderungen für diese Institute 10.495.000,00 Euro.

Wofür werden diese hohen Beträge benötigt?

Der Großteil der finanziellen Mittel wird für das Personal ausgegeben. Hinzukommen jedoch Kosten für den Büroaufwand, Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Recht- und Beratungskosten, Ausgaben für Reisen und Fahrten etc.

 

Mehr Wissen  

Parteispenden.at ist eine Initiative, die sich für die Transparenz bezüglich Parteienförderungsmittel einsetzt. Ihr Ziel ist, alle Informationen zu Spenden und Förderungsmittel aufzubereiten und zu analysieren. Ein Blick auf die Website lohnt sich, um zu sehen, was die Parteien, die wir ja schließlich wählen einnehmen; von wem, durch wen und wie sie finanziert werden.
Über die Website des Rechnungshofs, hat man außerdem die Möglichkeit einen Einblick in die letzten Rechenschaftsberichte der Parteien zu erhalten .

 

Text: Lena Nagler

Foto: Didier Weemaels / Unsplash.com

Mehrheitswahlrecht vs. Verhältniswahlrecht

Mehrheitswahlrecht vs. Verhältniswahlrecht

Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Artikel 26. (1-8) der österreichischen Bundesverfassung

 

Schon in dieser ersten Zeile des Artikel 26. der geltenden Verfassung sind also wesentliche Punkte unseres Wahlsystems festgelegt.

Es ist hierzulande allerdings keine Seltenheit, dass das Verhältniswahlrecht von PolitikerInnen zur Diskussion gestellt wird. Häufig passiert so etwas nach Wahlen. Zuletzt forderte Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) ein mehrheits-förderndes Wahlrecht,- lange vor den nächsten Nationalratswahlen 2018. In seinem “Plan A“  trat er für ein “neues Wahlrecht für klare Verhältnisse“ ein. Vom Regierungspartner ÖVP wäre höchstwahrscheinlich kein Gegenwind zu erwarten. Auch der ehemalige oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) warb erst im Februar für ein Mehrheitswahlrecht, welches “zur Stärkung der stärksten Partei führen“ solle. Die Opposition in Form von FPÖ, Grünen und NEOS positionierte sich zu dem Zeitpunkt klar dagegen. In Österreich wird also vorerst weiterhin nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.

Das wohl bekannteste Beispiel jener Länder, in denen ein Mehrheitswahlrecht Anwendung findet sind die Vereinigten Staaten. Dort wurde gerade nach der letzten US-Präsidentschaftswahl wieder sehr kontrovers darüber diskutiert und auch viele Menschen in Österreich kritisierten ein für sie ungewöhnliches Wahlsystem.

Aber was genau wird daran eigentlich kritisiert? Warum wünschen sich einige österreichische PolitikerInnen ein Mehrheitswahlrecht und andere nicht? Welche unterschiedlichen Formen gibt es und wie sieht unser Verhältniswahlrecht denn überhaupt aus?

 

Das Verhältniswahlrecht

Bei Nationalratswahlen werden die Wählerstimmen in Österreich möglichst genau in Mandate umgemünzt. Das bedeutet: Am Tag der Wahl gibt man seine Stimme einer Partei. Von den 183 Sitzen im Parlament, erhält die Partei dann im Verhältnis genauso viele Plätze, wie sie Stimmen im Land für sich gewinnen konnte. Jedoch müssen mindestens 4% aller Stimmen erreicht werden, um in den Nationalrat einzuziehen.

Das Stichwort beim Verhältniswahlrecht ist Gerechtigkeit. Der Anteil an Abgeordneten (=Mandatare) im Parlament soll die politischen Kräfteverhältnisse innerhalb einer Bevölkerung wiederspiegeln.

 

Das Mehrheitswahlrecht

Das Ziel des Mehrheitswahlrechts ist es, im Parlament klare Verhältnisse für eine Partei zu schaffen. Mehr Effizienz ist dabei das Stichwort. Wie funktioniert das? Ein Wahlgebiet wird in mehrere Wahlkreise aufgeteilt. In einem solchen Wahlkreis treten verschiedene KandidatInnen zur Wahl an. Die WählerInnen haben nun die Möglichkeit für ihre favorisierten KandidatInnen zu stimmen und sie als Abgeordnete direkt ins Parlament zu schicken. Ein solches Wahlkreismandat wird nur dem Gewinner zugeteilt, die Stimmen für andere Kandidaten verfallen. „The Winner takes it all“ wird dieses Prinzip in den USA genannt. Das bisher beschriebene Verfahren wird auch als relative Mehrheitswahl bezeichnet.

Bei der absoluten Mehrheitswahl werden meist zwei Wahlgänge durchgeführt. Erhält im ersten Wahlgang niemand über 50% der Stimmen, treten im zweiten Wahlgang nur noch die zwei stimmenstärksten Kandidaten aus dem ersten Wahlgang gegeneinander an. Somit kann meist schnell ein Sieger / eine Siegerin ermittelt werden. Bei der österreichischen BundespräsidentInnenwahl 2016 wurde das allerdings durch „besondere Umstände“ verhindert.

Wichtig! Rund um die Welt gibt es die unterschiedlichsten (Misch-)Formen von Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht. Wahlrechtssysteme spezifischer Staaten sind daher meist erst im Detail erklärbar.

 

 

 

Der vielleicht größte Vorteil: Das Parlament ist ein Spiegelbild seiner Wählerschaft. Meinungen vieler gesellschaftlicher Gruppen werden bei politischen Entscheidungen berücksichtigt. Außerdem fördert ein solches Wahlsystem kleinere Parteien und erhöht ihre Chance auf Mitbestimmung. Es tendiert also grundsätzlich zu einem Vielparteiensystem, daher können WählerInnen unter einem größeren Angebot auswählen.

Der vielleicht größte Nachteil: Nach einer Wahl folgen meist zähe Koalitionsverhandlungen, auf die die WählerInnen kaum Einfluss nehmen können. Solche Koalitionsregierungen sind oft instabil. Die Ansichten der Koalitionspartner können sehr weit auseinandergehen, sodass große Reformen langsamer umgesetzt werden. Hinzu kommt eine gewisse Distanz der BürgerInnen zu ihren Abgeordneten, da im klassischen Verhältniswahlrecht keine Persönlichkeitswahlen stattfinden.

 

Das spricht dafür: BürgerInnen haben einen stärkeren persönlichen Bezug zu ihren Abgeordneten, da sie die Kandidaten vorher direkt gewählt haben. Diese Art des Wahlsystems sorgt zudem für arbeitsfähige und stabile Regierungen. Durch eine sichere Mehrheit werden Koalitionen so gut wie ausgeschlossen, was dem Wahlsieger erleichtert, die eigenen Programme durchzusetzen und Kompromissen aus dem Weg zu gehen. Für Teile der österreichischen Regierungsparteien könnte das der Grund gewesen sein, ein Mehrheitswahlrecht wieder ins Gespräch zu bringen.

Das spricht dagegen: Oppositionsmitglieder hingegen befürchten dann womöglich ein dominantes Zweiparteiensystem, zu dem ein solches Wahlrecht langfristig führt. Den BürgerInnen wird dadurch die vielfältige Auswahlmöglichkeit in der Parteienlandschaft genommen.

Die USA pflegen eine spezielle Form der Mehrheitswahl: Einzelne Bundesstaaten (zB. Kalifornien) bilden Wahlkreise, für die es eine bestimmte Anzahl von sogenannten Wahlmännern zu gewinnen gibt. Pro Bundesstaat treten zwei oder mehrere KandidatInnen zur Wahl an, der Sieger bekommt alle Wahlmännerstimmen. Diese Wahlmänner entscheiden dann, wer PräsidentIn wird. Der amerikanische Präsident Donald Trump erhielt vom Volk weniger Stimmen als Hillary Clinton und gewann trotzdem die Wahl. Besonders groß ist die Verwunderung darüber meist in denjenigen Ländern, wo sich der tatsächliche Stimmenanteil im Parlament widerspiegelt, wie das beim Verhältniswahlrecht der Fall ist.

 

Text © Lukas Kornhoffer

Grafik © Martha Schultz

Monatsrückblick März

Monatsrückblick März

Pamela Rendi-Wagner wird neue Gesundheits- und Frauenministerin

Als Nachfolgerin der kürzlich verstorbenen Sabine Oberhauser wurde Pamela Rendi-Wagner auf Vorschlag von Bundeskanzler Kern am 8.März als Gesundheits- und Frauenministerin angelobt.  Die 46-jährige studierte Medizin und arbeitete in der Forschung und als Gastprofessorin an unterschiedlichen Universitäten.

 

Vier Schuldsprüche im Prozess rund um Wahlbroschüren des BZÖ

In Klagenfurt endete am 16. März der Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüren mit vier Schuldsprüchen. Dabei ging es um die Anschuldigung, dass ehemalige BZÖ-Politiker öffentliche Gelder zur Produktion einer Wahlbroschüre verwendet haben.
Gerhard Dörfler wurde zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe verurteilt, Uwe Scheuch zu einer Geldstrafe. Harald Dobernig und Stefan Petzner erhielten beide bedingte Haftstrafen.

 

Die Grüne Bundespartei trennt sich von den Jungen Grünen

Nach monatelangen Unstimmigkeiten trennte sich die Grüne Mutterpartei von ihrem Nachwuchs. Die Jungen Grünen hatten vor längerer Zeit der Studierendenorganisation Grüne Studierende bei den ÖH-Wahlen in Linz und Graz zugesagt. Die offizielle Studierendenvertretung der Grünen Partei heißt allerdings Gras (DIe Grünen und Alternativen Studentinnen und Studenten). Das sorgte für einen Streit zwischen der Bundespartei und ihrer Vorfeldorganisation. Als die Bundessprecherin der Jungen Grünen Flora Petrik dann Eva Glawischnig öffentlich zum Rücktritt aufforderte, kam es zum Eklat. Innerhalb der Bundespartei und vor allem in den Ländern sorgte das für Diskussionsstoff. Die Grünen wollen möglichst rasch für einen Ersatz sorgen.

 

Personeller Wechsel bei den Neos

Der umstrittene Nationalratsabgeordnete Christoph Vavrik wechselte von den Neos zur ÖVP. Nachdem er vergangenen November Adoption durch homosexuelle Paare mit Sklaverei verglichen hatte, war er parteiintern bereits in Ungnade gefallen.

Die Neos verlieren allerdings noch einen zusätzlichen Mandatar im Nationalrat: Der Wiener Unternehmer Niko Alm gibt sein Mandat im Einverständnis mit der Partei ab. Seinen Platz soll die Oberösterreicherin Karin Doppelbauer übernehmen.

Untersuchungsausschuss zu Eurofightern eingesetzt

Am 29. März wurde der Untersuchungsausschuss zum Ankauf der Eurofighter offiziell eingesetzt. Anfang des Monats konnten sich Grüne und FPÖ auf den gemeinsamen Antrag einigen. Dazu Bedarf es nur der Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten. Vorsitzende des Ausschusses sind die NationalratspräsidentInnen.

How to: Eine Partei gründen

How to: Eine Partei gründen

Roland Düringer hat eine Partei gegründet. Was der Kabarettist kann, können auch viele andere ÖsterreicherInnen. Denn für so eine Neugründung braucht es recht wenig.

Sechs Parteien sitzen derzeit im Nationalrat. Bei der nächsten Wahl – egal, ob sie noch in diesem Jahr oder doch erst im Herbst 2018 stattfindet – könnte eine weitere folgen. Der Kabarettist Roland Düringer will mit seinem „Kunstprojekt“, der Partei „Meine Stimme gilt“ (kurz „GILT“) antreten. Was Düringer kann, das könnten auch viele andere ÖsterreicherInnen. Doch wie gründet man eigentlich eine Partei? Und wie wird sie erfolgreich?

Eine Partei gründen

Eine Partei zu gründen klingt im ersten Moment nach harter Arbeit. Genau das Gegenteil ist der Fall. Denn das Parteiengesetz bestimmt, dass jeder Österreichische Staatsbürger eine Partei gründen kann, solange er oder sie sich dabei an die Verfassung hält. Verfassungswidrig wäre eine Partei, die nationalsozialistisches Gedankengut vertritt, das wird durch das Verbotsgesetz geregelt. Die inhaltlichen Möglichkeiten sind also schier endlos.

Ist die Idee für eine neue Partei geboren, muss der Gründer nur noch Satzungen beschließen. Diese umfassen die Gliederung, die Organe und die Auflösungsbestimmungen der Partei sowie die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder. Die Satzungen müssen dann im Internet veröffentlicht und beim Innenministerium hinterlegt werden.

Im Parteienverzeichnis werden die Effekte dieser einfachen Gründungsweise sichtbar: Allein im letzten Jahr entstanden 26 neue Parteien. Insgesamt sind über 1.000 Stück eingetragen, darunter die „Österreichische Unruhestifterpartei“, die „IndianerInnenpartei mit Hausverstand Österreichs“ und die paradox anmutende Gruppierung „ICH WÄHLE NICHT“. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es diese 1.000 Parteien auch tatsächlich noch gibt, geschweige denn, dass sie auch alle zu Wahlen antreten. Ihre Auflösung müssen sie nämlich nicht bekannt geben.

Sich zur Wahl stellen

Schwieriger wird es, wenn sich die neugegründete Partei erstmals einer Wahl stellen will. Um mit „GILT“ in den Nationalrat einzuziehen, braucht Düringer erst einmal entweder die Unterschriften dreier Nationalratsabgeordneter, oder aber er überzeugt 2.600 ÖsterreicherInnen, Unterstützungserklärungen zu unterzeichnen.

Hat die Partei schließlich ausreichend an Unterstützung, braucht sie mindestens 4 Prozent der Stimmen, um in den Nationalrat einzuziehen. Es ist auch möglich, ein Direktmandat zu erhalten, wenn sie in einem Regionalwahlkreis genügend Stimmen erhält.

Mit der Partei erfolgreich sein

Dass neue Mitspieler neben altbekannten Großparteien durchaus bestehen können, zeigten die NEOS und das Team Stronach im Jahr 2013. Beide wurden erst ein Jahr zuvor gegründet und schafften auf Anhieb den Einzug in den Nationalrat. Ob auch das Konzept von „GILT“ – einer Gruppierung, die Weiß-, Protest- und NichtwählerInnen eine Stimme geben will und kein Programm hat – erfolgreich sein kann, steht in den Sternen.

Aber was macht eine Partei typischerweise erfolgreich? Laut einer Expertenbefragung des „Standard“ aus dem Jahr 2012 sollten sich Parteien auf Themen wie Bildung, Transparenz, Reform, Pflege und Gesundheit konzentrieren. Auch sei es populär, sich für mehr direkte Demokratie einzusetzen und eine „Anti-Establishment“-Haltung zu wahren. Außerdem sollte auf Nischenthemen gesetzt werden. Das Asylthema wäre heute sicherlich eine populäre Wahl. Was den Spitzenkandidaten angeht – der soll am besten „authentisch und fesch“ sein.

Text und Bild: Ines Garherr