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Brexit – kompakt zusammengefasst

Der 23.06.2016 ist ein historischer Moment. An jenem Donnerstag gab das britische Volk seine Stimme ab. Das Resultat: Brexit. 

Die Volksabstimmung ist mittlerweile fast fünf Jahre her. Ein halbes Jahrzehnt voller Unsicherheiten, Konflikte und Diskussionen. Nun ist es soweit: England gehört nicht mehr zur EU. Der Weg von der Abstimmung bis hin zum tatsächlichen Austritt war mühsam und endete mehr oder weniger mit einer Last-Minute-Entscheidung. 

Fangen wir von vorne an. Wir schreiben das Jahr 2013. David Cameron, der damalige Premierminister Großbritanniens wendet sich in einer Rede an das britische Volk und kündigt an, eine Volksabstimmung abzuhalten, welche entscheiden soll, ob das Vereinigte Königreich weiterhin der EU angehören soll oder nicht. Ganze drei Jahre später war es dann soweit. Am 23.06.2016 wählte das Volk.

Rund 33,6 Millionen Stimmen wurden ausgezählt und wie folgt ausgewertet: 

Rund 52%, also knapp die Hälfte, stimmte für den Austritt aus der EU. Eine Nachwahlbefragung ergab, dass besonders die älteren Wählergruppen für einen Austritt stimmten. So gaben über 60 % der Altersgruppe 65 und älter an, für den Brexit gewählt zu haben. Bei den 50 – 64-jährigen waren es rund 56 %. Weitere Informationen zur Nachwahlbefragung finden sich hier.

David Cameron, welcher eigentlich für den Verbleib in der EU geworben hatte, tritt einen Tag später, am 24.06.2016, als Premierminister zurück. In seine Fußstapfen tritt Theresa May, eine Brexit-Befürworterin.

Premierminister vs. House of Commons

Mit dem 29. März 2016 war der Austritt aus der EU offiziell und die Verhandlungsgespräche zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union nahmen ihren Anfang. Die Austrittsverhandlungsfrist von zwei Jahren sollte dem Land dabei helfen, vor dem endgültigen Austritt die nötigen Vorkehrungen und Abmachungen mit der EU zu treffen. 

Verhandelt wurde unter anderem über den zukünftigen Personen- und Warenverkehr, die Kosten des Brexits, den Schuldenberg Großbritanniens gegenüber der EU und von besonderer Wichtigkeit war der „Backstop“. Dieser bezeichnet die Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland, welche ein Mitgliedstaat der EU ist. Hauptstreitpunkt waren die Grenzkontrollen. Die größte Sorge Englands war, dass durch wiedereingeführte Grenzkontrollen die Streitigkeiten des Nordirland-Konfliktes wieder aufflammen könnten. Das Wichtigste zum Nordirland-Konflikt findet sich hier. 

Knappe acht Monate später konnte ein Austrittsabkommen ausgehandelt werden, welches jedoch vom Unterhaus (engl.: House of Commons), trotz Anpassungen und Änderungen, wiederholt abgelehnt wurde. Nachdem am 29.03.2019 immer noch kein sogenannter „Deal“ auf dem Tisch lag, kündigte Theresa May ihren Rücktritt als Parteivorsitzende an. Sie blieb jedoch bis zur Bestimmung eines neuen Premierministers weiterhin im Amt. Der Austritt aus der EU musste verschoben werden.

Auf Theresa May folgte der damalige Außenminister und Brexit-Befürworter Boris Johnson. Dieser wurde am 23.06.2019 zum neuen Premierminister und Parteivorsitzenden der Torys ernannt. Sein Plan war es bis zum 31.10.2019 aus der EU auszutreten. Mit oder ohne Deal. Diese Einstellung stieß sowohl bei der Opposition als auch in seiner eigenen Partei auf Missgunst. Es wurde ein Gesetz namens „No-Deal-Brexit-Act“ erlassen. Dieses legt eine verlängerte Übergangsfrist (31.12.2020) fest, sollte bis zum 19. Oktober 2019 keine Übereinkunft gefunden werden.

Da seine Ideen für den Brexit keinen Anklang beim Parlament fanden, beantragte Johnson eine Zwangspause von fünf Wochen für das Parlament, mit der Begründung der neuen Regierung dadurch mehr Zeit für die Ausarbeitung eines neuen Regierungsplans zu verschaffen. Es folgten mehrere Klagen aus dem Parlament, welche von verschiedensten Gerichten abgelehnt wurden. Nur ein schottisches Gericht, nahm eine der Klagen an, welches dann an das höchste Gericht in England, den sogenannten Supreme Court, weitergeleitet wurde. Einstimmig erklärte der Supreme Court den Antrag auf Zwangspause für rechtswidrig und hebt diese 16 Tage nach Beginn wieder auf.

Aufgrund des starken Gegenwinds im Unterhaus, stellte Johnson mehrmals Anträge auf neue Parlamentswahlen, welche wiederholt abgelehnt wurden. Die Opposition fordert einen Brexit, jedoch nur mit Deal.

Am 17.10.2020 schien Licht am Ende des Tunnels. Es kam zu einer Einigung zwischen Johnson und dem damaligen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Junker. Das Unterhaus in England lehnte den Antrag erneut ab. Damit musste die Übergangsfrist auf den 31.12.2020 verlängert werden. 

Ende Oktober stellt Johnson erneut einen Antrag auf vorgezogene Parlamentswahlen. Diesmal wird sein Antrag mit einer starken 2/3 Mehrheit angenommen. 

Durch eine Neuwahl des Parlaments erhofft sich Johnson mehr Zustimmung im Parlament. Am 12. Dezember wählte das britische Volk und Johnsons konservative Partei „Torys“ gewann mit einem großen Vorsprung. Die Wahlergebnisse finden sich hier. Eine Woche später wurde erneut über das Austrittsabkommen abgestimmt, welches diesmal mit einer Mehrheit aus dem House of Commons (Unterhaus), dem House of Lords (Oberhaus), der Queen und den Verantwortlichen der EU angenommen wurde. Damit wurde bestätigt, dass Großbritannien mit dem 31.12.2020 aus der EU austritt.

Deal or no Deal? 

Mit dem angenommenen Austrittsabkommen konnten nun die Austrittsverhandlungen zwischen der EU und England anfangen. Es blieb noch ein Jahr an Übergangsfrist, bis zum endgültigen Austritt aus der EU. In dieser Zeit blieb für die Bevölkerung Großbritanniens alles gleich. Jedoch hatten die Briten seit dem 01.02.2020 kein Mitbestimmungsrecht mehr in EU-Gremien. 

Nun fing die zweite Phase an. Es wurde ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt, welches die Rahmenbedingungen für den zukünftigen Handel, den Personenverkehr und weiteres beinhaltet. Betrachten wir die möglichen Szenarien, welche eintreten hätten können:

  • Deal: Die EU und das Vereinigte Königreich einigen sich gemeinsam auf einen Deal und Großbritannien kann am 31.12.2020 mit Zukunftsplänen aus der EU austreten.
  • No Deal: Die EU und das Vereinigte Königreich schaffen es nicht, innerhalb der Übergangsfrist auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und die Briten verlassen den Binnenmarkt ohne ein Abkommen. Dies würde bedeuten, dass es zu Grenzkontrollen, Zöllen und zu höheren Kosten für die Briten kommen könnte. 
  • Hard Brexit: Großbritannien verlässt den Binnenmarkt und die Zollunion, beendet die EU- Personenfreizügigkeit und ist frei, eigene Handelsverträge abzuschließen. Große Sorgen bereiten die Grenzkontrollen zu Nordirland. Würden diese

eingeführt werden, würde das 1998 abgeschlossene internationale Karfreitagsabkommen in die Brüche gehen. 

  • Soft Brexit: Es würde alles so bleiben wie es ist. Die Briten genießen die vier Freiheiten des Binnenmarkts, die Vorteile der Zollunion und zahlen weiterhin ihre Abgaben an die EU, verlieren jedoch ihr Stimmrecht bei Gremien und müssen EU-Regeln Folge leisten.

Merry Brexmax

Ein Jahr lang wurde diskutiert und eine Sitzung nach der anderen abgehalten. Als es Anfang Dezember immer noch nicht zu einer Einigung kam, ging man davon aus, dass es zu einem harten Brexit kommen würde. 

Am 24.12.2020 kam die erfreuliche Nachricht aus dem Europäischen Parlament, man sei endlich zu einer Einigung gekommen. Viele Medien berichteten von der Einigung, „Merry Brexmas“ ist in den sozialen Medien zu lesen. Trotz Einigung steht noch einiges an Arbeit bevor. Der Vertrag muss juristisch geprüft und überarbeitet, in 23 Amtssprachen übersetzt und ratifiziert werden. Da dies noch andauert, tritt das Abkommen vorerst provisorisch in Kraft. Die Abstimmung im britischen Unterhaus fand bereits am 30.12. statt. Dieses nahm das Abkommen an. 

Damit sind die Brexitverhandlungen nach fast fünf Jahren endlich beendet. 

Die wichtigsten Eckpunkte des Abkommens auf einen Blick

  • Keine Zölle: Auf britische und EU-Ware wird kein Zoll erhoben. Zudem werden auch keine Mengenbeschränkungen eingeführt.
  • Wettbewerb: Großbritannien erhält weiterhin freien Zugang zum EU-Markt, muss sich jedoch an einen gewissen Standard halten. Besonders in den Bereichen Umweltschutz, Sozial- und Arbeitnehmerrechte sowie staatlicher Beihilfen. 
  • Fangrechte: Man einigte sich auf eine Übergangsfrist von fünfeinhalb Jahren, in der die Fangrechte für EU-Fischer*innen um 25 % gekürzt werden. Ab 2026 fangen die Verhandlungen über Fangquoten an.
  • Erasmus: Großbritannien steigt aus dem Programm aus, mit der Begründung die Kosten seien zu hoch. Es wurde ein Ersatzprogramm angekündigt. Für Unionsbürger*innen wird das Studieren teurer werden.
  • Personenfreizügigkeit: Diese fällt mit 01. Februar weg. 
  • Finanzbranche: Ein genaues Abkommen für Finanzdienstleistungen liegt noch nicht vor und wird bis März geklärt.
  • Verkehr: Die Anbindungen bei Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr bleiben gleich. Damit sind auch Passagier- und Arbeitnehmerrechte garantiert. 
  • Energie und Klima: Es gibt Vereinbarungen zum Energiehandel und zur Verbindung von Energienetzen. Eine Verpflichtung gegenüber dem Pariser Klimaabkommen ist ebenfalls gegeben. 
  • Soziale Sicherungssysteme: Für britische und EU-Bürger*innen wurden eine Reihe an sozialen

Rechten vereinbart, die bei Reisen, Arbeit oder Umzug in das jeweils

andere Gebiet gelten. Für jene, welche bereits eingereist sind, gelten

die im Brexit-Vertrag vereinbarten Bestimmungen. 

  • Sicherheit: Die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung wurde eingeschränkt. Eine Kooperation der Polizei und Justiz ist vorgesehen. 
  • EU-Programme: Großbritannien nimmt weiterhin am Forschungsprogramm Horizon Europe, dem Forschungs- und Ausbildungsprogramm, der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), dem Kernfusionsreaktorprojekt Iter, dem Erdbeobachtungssystem Copernicus sowie das Satellitenüberwachungssystem SST teil und finanziert diese mit. 
  • Gegenseitige Kontrolle: Damit das Abkommen auch eingehalten wird, wird ein „gemeinsamer Partnerschaftsrat“ eingeführt. Dieser kontrolliert die Umsetzung des Projektes und garantiert damit, dass die Rechte von Verbraucher*innen und Unternehmen geachtet werden.

Das ganze Abkommen lässt sich hier nachlesen. 

Dieser Beitrag wurde zuletzt am 14.02.2021 aktualisiert. 

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