Migrant
Das Wort Migrant ist ein Oberbegriff für Zuwanderer (Immigranten) und Auswanderer (Emigranten). Sie “migrieren” von einem Land ins andere.
Migrant*innen verlassen mehr oder weniger “freiwillig” ihr Land. Das soll bedeuten, dass sie bei ihrer Entscheidung in ein anderes Land oder einen anderen Ort zu ziehen, nicht um ihr Leben fürchten müssen, sollten sie in ihrem Heimatland bleiben.
Jedoch ist der Begriff “freiwillig” hier sehr lose definiert. Betrachtet man die Gründe für Migration, stellt man schnell fest, dass die meisten Migranten ihr Land nur in den seltensten Fällen von Grund auf freiwillig verlassen. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass Migration auch innerhalb von einem Land stattfinden kann; dies ist der Fall, wenn eine Person vom Land in die Stadt zieht oder von einem Bundesland/Kanton ins andere.
Die häufigsten Gründe für Migration sind:
- bessere Arbeitschancen (Arbeitsmigration)
- bessere Bildungschancen (Bildungsmigration)
- Flucht vor Naturkatastrophen
- Angst vor Verfolgung und Gewalt im Heimatland (Flucht- und Gewaltmigration)
- politische/soziale Konflikte
- Armut
- Wirtschaftskrise
Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass Migration oft ein Produkt der Hoffnungslosigkeit und schlechter Zukunftsperspektiven ist.
Flüchtling
Geflüchtete werden aufgrund der Angst um Leib und Leben gezwungen ihr Land zu verlassen. Ein menschenwürdiges Leben ist nicht mehr garantiert.
Die Gründe für Flucht sind:
- Krieg
- Armut und Hunger
- Verfolgung aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuelle Orientierung, politischen Ansichten oder ihres Geschlechts
Sie hoffen im neuen Land Schutz zu finden, um sich so ein Leben in Sicherheit aufbauen zu können.
Asyl
Asyl bedeutet in einem fremden Land Schutz und Hilfe zu beantragen. Asyl ist der Schutz vor Verfolgung.
Ein Recht auf Asyl liegt vor, wenn man ein rechtlich anerkannter Flüchtling ist und man im Heimatland verfolgt wird. Sei es aufgrund kollektiver Verfolgung (man gehört einer bedrohten Gruppe an) oder individueller Verfolgung (z.B. politische Verfolgung).
Mit einem positiven Asylbescheid bekommt man auf bestimmte Zeit (variiert von Land zu Land) ein Aufenthaltsrecht. Nachdem dieser Zeitraum verstrichen ist, wird von den Behörden geprüft, ob der Antrag auf Asyl/Schutz weiterhin legitim ist. Besteht weiterhin ein Schutzrecht, so bekommt man eines unbefristetes Aufenthaltsrecht und man kann für immer im Land leben und arbeiten.
Das Recht auf Asyl kann einem auch trotz Schutzrecht entzogen werden, indem man sich strafbar gemacht hat.
Neben Asyl gibt es weitere Möglichkeiten, um Schutz anzusuchen.
Wenn man kein Asyl bekommt, kann man subsidiären Schutz beantragen. Damit kann man sich für einen bestimmten Zeitraum im Land aufhalten (kürzer als beim Asylrecht). Man bekommt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und kann diese bei Bedarf auch verlängern. Ein Recht auf subsidiären Schutz besteht, wenn es zu gefährlich ist in das Heimatland zurückgeschickt zu werden.
Zusätzlich gibt es das Bleiberecht. Dieses kann zur Anwendung kommen, wenn man kein Recht auf Asyl oder subsidiären Schutz bekommt aber sehr gut integriert ist.
Was unter die Bezeichnung “gut integriert” fällt, ist in von Land zu Land zu unterschiedlich und schwer definierbar.
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