Der Nationalratspräsident / Die Nationalratspräsidentin /
Das Nationalratspräsidum
Zu Beginn einer neuen Gesetzgebungsperiode wählen die Abgeordneten ein neues Nationalratspräsidium.
Dieses besteht aus einem Präsidenten / einer Präsidentin, sowie zwei weiteren PräsidentInnen. In der Regel reichen dafür die drei mandatsstärksten Parteien ihre Vorschläge beim Plenum ein, welches anschließend die drei PräsidentInnen wählt.
In Österreich ist es üblich, aber nicht zwingend notwendig, dass der/die PräsidentIn aus der stimmstärksten Partei stammt.
Aufgabe der NationalratspräsidentInnen
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören die Festsetzung der Tagesordnung im Nationalrat sowie auch die Erstellung des Budgetvoranschlags des Nationalrates. Zusätzlich führt der Präsident bei den Nationalratssitzungen den Vorsitz, meist abwechselnd mit den anderen beiden PräsidentInnen. Sie achten dabei auf die Einhaltung der Geschäftordnung und können Mandatare bei Verstößen auch zur Ordnung aufrufen. Der/Die NationalratspräsidentIn bekleidet in Österreich das zweithöchste Amt im Staat nach dem Bundespräsidenten.
Am Präsidium von links: Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (S), Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (V), Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (F) / Aufnahmedatum: 20.12.2017
© Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen
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